Allgemeine Geschäftsbedingungen Promoplants
Inhaltsverzeichnis:
- Artikel 1 - Anwendbarkeit der vorliegenden Bedingungen
- Artikel 2 - Zustandekommen des Vertrages
- Artikel 3 - Preise
- Artikel 4 - Lieferung
- Artikel 5 - Druckerzeugnisse
- Artikel 6 - Lebende Produkte
- Artikel 7 - Bezahlung
- Artikel 8 - Konformität
- Artikel 9 - Genehmigungen usw.
- Artikel 10 - Eigentumsvorbehalt
- Artikel 11 - Reklamationen
- Artikel 12 - Höhere Gewalt
- Artikel 13 - Haftung
- Artikel 14 - Erbringung von Dienstleistungen
- Artikel 15 - Geistige Eigentumsrechte
- Artikel 16 - Verzicht des Verkäufers auf Rechte
- Artikel 17 - Das Angebot
- Artikel 18 - Verschiedene Bestimmungen
1. Anwendbarkeit der vorliegenden Bedingungen
1.1 Auf diese Bedingungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von und alle zwischen Promoplants mit Sitz in Honselersdijk ("Verkäufer") und einer Gegenpartei ("Kunde") abzuschließenden Verträge über die Lieferung von Produkten ("Produkte") und Dienstleistungen ("Dienstleistungen") durch den Verkäufer sowie für die diesem Vertrag zugrunde liegenden Rechtshandlungen. Promoplants ist der Handelsname.
1.3 Zusätzliche und abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Mündliche Angebote und Zusagen sind für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn und soweit der Verkäufer sie schriftlich bestätigt hat. Alle Angebote des Verkäufers sind, in welcher Form auch immer, unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben. Hat der Käufer dem Verkäufer eine Erklärung, die ein Angebot oder eine Annahme enthält, auf elektronischem Wege übermittelt, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Verkäufer entweder diese Erklärung des Käufers auf elektronischem Wege bestätigt oder mit der Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen begonnen hat.
2.2 Mündlich erteilte Aufträge müssen auf Wunsch des Verkäufers vom Käufer schriftlich bestätigt werden.
2.3 Die Übermittlung von Angeboten und/oder Unterlagen durch den Verkäufer verpflichtet uns nicht zur Annahme einer Bestellung.
2.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einen Auftrag aus eigenen Gründen abzulehnen oder weitere Bedingungen zu stellen.
2.5 Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren ausdrücklich, dass bei Verwendung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere hat das Fehlen einer ordentlichen Unterschrift keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme. Die elektronischen Dateien des Verkäufers dienen in diesem Zusammenhang, soweit gesetzlich zulässig, als Beweisvermutung.
3. Preise
3.1 Die Preise richten sich nach Art und Umfang der zu liefernden Produkte und/oder Dienstleistungen, wie im Internet und in den Angeboten angegeben. Die Preise sind Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer), ohne Versandkosten und ohne eventuelle Anlaufkosten.
3.2 Der Verkäufer hat das Recht, die vereinbarten Preise vor der Lieferung im Falle von Preiserhöhungen von Selbstkostenfaktoren wie Wechselkursschwankungen, Rohstoffen, Lohnkosten oder im Falle von staatlichen Maßnahmen zu ändern, wenn diese Erhöhungen oder Maßnahmen nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, aber vor dem Zeitpunkt der Lieferung eingetreten sind.
3.3 Alle Preise sind Nettopreise, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.
4. Lieferung
4.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm geliefert werden, und, falls vereinbart wurde, dass der Verkäufer auch Dienstleistungen erbringt, dem Verkäufer alle diesbezüglichen Möglichkeiten und Mitwirkungshandlungen zu gewähren.
4.2 Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder es unterlässt, Informationen oder Anweisungen zu erteilen oder anderweitig die für die Abnahme der Produkte und/oder Dienstleistungen erforderliche Mitwirkung zu leisten, ist der Verkäufer berechtigt, auf Kosten und Risiko des Käufers alle Maßnahmen zu ergreifen (wie z.B. Lagerung bei Dritten), die er für wünschenswert hält, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den Kaufpreis oder die vereinbarte Entschädigung zu fordern oder an einen Dritten zu liefern. Die zusätzlichen Kosten und der Schaden, die dem Verkäufer in diesem Fall entstehen, können vom Käufer zurückgefordert werden. Liefert der Verkäufer in diesem Fall die Produkte an einen Dritten, hat er das Recht, den Betrag, den er für diese Produkte weniger erhält, vom Käufer zurückzufordern.
4.3 Vom Verkäufer angegebene Lieferfristen oder andere Fristen sind niemals als strenge Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung von Produkten und/oder einer verspäteten Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Verkäufer den Käufer im Voraus darüber informiert hat oder nicht, muss der Verkäufer daher in Verzug gesetzt werden, wobei ihm eine nach seinem Ermessen angemessene Frist gesetzt wird, um seine Verpflichtungen noch zu erfüllen. Wird diese verlängerte Frist überschritten, so ist der Käufer nur insoweit zur Auflösung des Vertrags berechtigt, als noch keine Produkte geliefert oder Dienstleistungen erbracht worden sind. Der Verkäufer haftet jedoch in keinem Fall für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Betriebsverluste, aufgrund von Verzögerungen.
4.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Aufträge in Teilen auszuführen. Wenn Aufträge in Teilen ausgeführt werden, ist der Verkäufer berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.
4.5 Der Verkäufer ist berechtigt, die Kosten für die Verpackung gesondert zu berechnen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Sollte der Verkäufer jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet sein, so gehen die Kosten für die Rücknahme oder Aufbereitung dieser Verpackungen zu Lasten des Käufers.
5. Druckerzeugnisse
5.1 Wenn der Verkäufer Aufträge über Produkte erhält, die zugunsten des Käufers gedruckt werden sollen ("Druckerzeugnisse"), ist der Käufer verpflichtet, direkt reproduzierbares Material zu liefern, das nach vernünftigem Ermessen des Verkäufers von guter Qualität ist.
5.2 Die Farbe der Druckerzeugnisse kann in der Realität von der Abbildung auf der Website abweichen. Wir können keine Farbgarantie geben. Sie können jederzeit ein Musterexemplar bestellen, um die Qualität oder die genauen Farben zu beurteilen.
5.3 Der Verkäufer ist nur dann verpflichtet, vor der Herstellung von Druckerzeugnissen einen Korrekturabzug ("Korrekturabzug") zu erstellen, wenn und soweit dies vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer einen Korrekturabzug zur Genehmigung zu übermitteln. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Proofs über seine Zustimmung oder Ablehnung zu informieren.
5.4 Geringfügige Abweichungen der Druckerzeugnisse vom Proof, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Farbtöne, Logo und/oder Abmessungen, gelten nicht als Mangel seitens des Verkäufers.
5.5 Ein Probedruck gilt als vom Käufer genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Probedrucks seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat.
5.6 Alle Kosten im Zusammenhang mit den vom Verkäufer auszuführenden Arbeiten für die Druckerzeugnisse werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.7 Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer 5 % mehr oder weniger der vom Käufer in der Bestellung angegebenen Anzahl von Druckerzeugnissen zu liefern und in Rechnung zu stellen.
6. Lebende Produkte
6.1 Blumen und Pflanzen sind lebende Produkte. Form, Größe und Farbe der abgebildeten Blumen und Pflanzen sind ein Eindruck und können von der Realität abweichen; daraus können keine Rechte abgeleitet werden.
6.2 Die vom Verkäufer angegebene Lebensdauer der Blume oder Pflanze ist ein Durchschnittswert, der mit angemessener Sorgfalt erreicht wird. Der Verkäufer hat keinen Einfluss darauf, wie der Käufer die Blumen und Pflanzen behandelt. Unter anderem beeinflussen Temperatur, Feuchtigkeit, Lichtintensität, Sauerstoff, CO2 und Luftfeuchtigkeit die Lebensdauer. Der Verkäufer kann dem Käufer die Lebensdauer der Blumen und Pflanzen nicht mehr garantieren, sobald diese an den Käufer oder den Endkunden des Käufers geliefert wurden.
6.3 Ein Muster gilt als vom Käufer genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Musters seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat.
6.4 Jede Blume und jede Pflanze ist einzigartig, daher kann das Muster jederzeit vom zu liefernden Endprodukt abweichen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Produkt vom Muster abweicht, es sei denn, der Verkäufer hat etwas anderes angegeben.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung hat spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern über den Kreditversicherer ein Kreditlimit eingeholt wurde, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Käufer hat kein Recht auf Abzug, Aufschub oder Verrechnung.
7.2 Unbeschadet der gesetzlichen oder vertraglichen Rechte des Verkäufers ist der Käufer in Verzug, wenn er einen von ihm geschuldeten Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt hat, und alle Forderungen des Verkäufers sind sofort und in voller Höhe fällig. Der Verkäufer hat dann auch Anspruch auf Ersatz der gesetzlichen Zinsen (wie bei Handelsverträgen) zuzüglich zwei Prozent auf den ausstehenden Betrag bis zur vollständigen Bezahlung.
7.3 Wenn der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründete Einwände gegen den Rechnungsbetrag erhebt, gilt dieser Betrag als von ihm genehmigt.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Abnehmers gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Eintreibung zu Lasten des Abnehmers, darunter in jedem Fall die Kosten von Inkassobüros, Gerichtsvollziehern und Rechtsanwälten, wobei diese Kosten mindestens 20 % des geschuldeten Gesamtbetrags betragen, mindestens jedoch 500 Euro (ohne MwSt.). Die Bestimmungen dieses Absatzes berühren nicht die anderen Rechte, die dem Verkäufer aufgrund des Gesetzes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen.
7.5 Der Käufer ist verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstehen, in dem der Käufer ganz oder überwiegend verurteilt wird. Zu diesen Kosten gehören in jedem Fall die Kosten für externe Sachverständige, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und dergleichen, auch soweit sie den vom Gericht zugesprochenen Betrag übersteigen.
8. Konformität
8.1 Die gelieferten Produkte können in Gewicht, Größe, Anzahl, Farbe, Konzentration, Zusammensetzung, spezifischem Gewicht, 10% von dem abweichen, was vereinbart worden ist.
8.2 Muster und Modelle werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Aus Abbildungen von Produkten in Katalogen/Internet/Angeboten und/oder anderem Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial des Verkäufers oder allgemeinen Anpreisungen des Verkäufers kann der Käufer keine Rechte ableiten.
9. Genehmigungen usw.
9.1 Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass alle Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zustimmungen usw., die erforderlich sind, damit der Verkäufer die Produkte liefern und seine Verpflichtungen anderweitig erfüllen kann, rechtzeitig und in der richtigen Form eingeholt wurden.
9.2 Die Kosten, die mit der Einholung solcher Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zustimmungen und dergleichen verbunden sind, gehen zu Lasten des Käufers.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den an den Käufer gelieferten und zu liefernden Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreise sowie der vom Käufer geschuldeten Beträge für die erbrachten Dienstleistungen und der Forderungen aufgrund der zurechenbaren Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers vor.
10.2 Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Abnehmer übertragen wurde, darf der Abnehmer die Produkte nicht verpfänden oder einem Dritten ein Recht daran einräumen.
10.3 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren. Er ist ferner verpflichtet, diese Produkte gegen Feuer- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Etwaige Ansprüche des Käufers aus diesen Versicherungen sind auf erstes Anfordern des Verkäufers vom Käufer an den Verkäufer zu verpfänden, und zwar als zusätzliche Sicherheit für die Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer.
10.4 Wenn der Käufer eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder der Verkäufer begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass er diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen, unbeschadet seines Rechts auf weiteren Schadensersatz. Der Käufer ist verpflichtet, in dieser Hinsicht uneingeschränkt mitzuwirken. Alle mit der Rücknahme verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Erfüllt der Käufer nach der Rücknahme alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer, so gehen alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückgabe der zurückgenommenen Produkte zu Lasten des Käufers.
11. Beanstandungen
11.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei der Lieferung auf sichtbare Mängel zu untersuchen und, falls Mängel oder Fehler festgestellt werden, diese dem Verkäufer unverzüglich nach der Lieferung schriftlich und unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Nicht sichtbare Mängel hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 2 Tagen nach ihrer Entdeckung zu melden, in jedem Fall aber innerhalb von 2 Tagen, nachdem der Käufer sie vernünftigerweise hätte entdecken müssen.
11.2 Nachdem der Käufer dem Verkäufer die vorgenannte Reklamation übermittelt hat, ist er verpflichtet, mit dem Verkäufer bei der Untersuchung der Reklamation in vollem Umfang zusammenzuarbeiten. Erweist sich die Reklamation des Käufers als unbegründet, so gehen die Kosten der Untersuchung zu Lasten des Käufers.
11.3 Wenn der Verkäufer feststellen konnte, dass ein Mangel oder ein Fehlbestand vorliegt und dieser Mangel oder Fehlbestand ihm vom Käufer rechtzeitig gemeldet wurde, ist der Verkäufer nach seinem Ermessen lediglich verpflichtet, die mangelhaften Produkte zu ersetzen, die fehlenden Produkte zu liefern oder den im Zusammenhang mit der mangelhaften Sache in Rechnung gestellten Betrag gutzuschreiben oder (teilweise) zu erstatten. Wenn der Verkäufer sich für eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises entscheidet, muss der Käufer die mangelhaften Produkte (die gesamte Bestellung) zunächst an den Verkäufer zurücksenden.
11.4 Der Käufer kann unter keinen Umständen einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wenn die Produkte nach der Lieferung ganz oder teilweise verbraucht, verarbeitet oder mit anderen Produkten vermischt wurden, mit Ausnahme der Installation durch den Verkäufer oder in dessen Auftrag.
11.5 Jeglicher Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages und/oder auf Ersatz der Waren, aus welchem Grund auch immer, sowie jegliches Recht auf Auflösung des Vertrages erlischt frühestens zu einem der folgenden Zeitpunkte: a) im Falle einer verspäteten Mitteilung gemäß Artikel 11.1 oder b) 24 Monate nach dem Zeitpunkt der Lieferung. Soweit es sich um Produkte mit einem Wert von weniger als Euro 700,-, Produkte ohne elektronischen Bestandteil oder Produkte, die nicht als elektronische Produkte angesehen werden können, handelt, beträgt die unter b) genannte Frist 6 Monate.
12. Höhere Gewalt
12.1 Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen (höhere Gewalt), so ist er nicht haftbar. Sofern die Erfüllung noch nicht endgültig unmöglich ist, werden seine Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung durch den Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass er zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.
12.2 Hat der Verkäufer bei Eintritt der höheren Gewalt auf Seiten des Verkäufers und/oder des Käufers seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist er berechtigt, den bereits erfüllten Teil bzw. den ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und ist der Käufer verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handelte.
12.3 Unter höherer Gewalt des Verkäufers werden in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, alle Umstände verstanden, aufgrund derer die Erfüllung des Vertrages vom Verkäufer billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, wobei zu diesen Umständen in jedem Fall Transportschwierigkeiten, vollständiger oder teilweiser Verzug von Lieferanten oder Subunternehmern des Verkäufers, vollständiger oder teilweiser Verzug von Dritten, die vom Verkäufer für die Erfüllung des Vertrages eingeschaltet wurden, restriktive staatliche Maßnahmen (darunter: Nichterteilung einer erforderlichen Genehmigung) jeglicher Art, Störung oder Unterbrechung der Energieversorgung oder -verfügbarkeit, Störung oder Unterbrechung des Betriebs eines öffentlichen Versorgungsunternehmens, Störung oder Unterbrechung oder Beendigung der Lieferung von Rohstoffen, Halbfertigprodukten, Fertigprodukten, alle Umstände, Ursachen oder Ereignisse, die sich aus dem so genannten Jahr-2000-Problem ergeben oder damit zusammenhängen, und darüber hinaus alle Umstände, die der Verkäufer vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und auf die er keinen Einfluss hat.
13. Haftung
13.1 Die Haftung des Verkäufers wegen zurechenbarer Mängel beschränkt sich auf das in Artikel 11.3 Festgelegte.
13.2 Der Verkäufer haftet jedoch nicht für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsverluste, Schäden aufgrund von Betriebsstagnation und/oder Gewinneinbußen des Käufers.
13.3 Der Käufer stellt den Verkäufer in vollem Umfang von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit den an den Käufer gelieferten Produkten oder Dienstleistungen, gleich aus welchem Grund, gegen den Verkäufer geltend machen.
13.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder diesem zuzurechnen ist.
14. Erbringung von Dienstleistungen
14.1 Wenn der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag Dienstleistungen zu erbringen hat, wird er dies mit der Sorgfalt eines guten Unternehmers tun. Der Verkäufer garantiert jedoch niemals das Ergebnis der zu erbringenden Dienstleistungen.
14.2 Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Beanstandung im Zusammenhang mit den erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, nach seinem Ermessen den Mangel zu beheben, die Dienstleistung erneut zu erbringen oder den im Zusammenhang mit der Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag ganz oder teilweise gutzuschreiben oder zu erstatten - nach seinem billigen Ermessen.
14.3 Alle Ansprüche im Zusammenhang mit erbrachten Dienstleistungen verjähren spätestens 5 Werktage, nachdem die betreffenden Dienstleistungen erbracht wurden oder hätten erbracht werden müssen, oder so viel früher, wie es sich aus dem Gesetz ergibt.
14.4 Die Bestimmungen in Artikel 13 gelten entsprechend für die Haftung im Zusammenhang mit den vom Verkäufer zu erbringenden Dienstleistungen oder im Zusammenhang mit den vom Verkäufer bereits erbrachten Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang ist der Verweis in Artikel 13.1 auf Artikel 11.3 als Verweis auf Artikel 14.2 zu verstehen.
15. Geistige Eigentumsrechte
15.1 Die geistigen Eigentums- und Urheberrechte an sämtlicher Software, Zeichnungen, Spezifikationen, Know-how und anderen Informationen (im weitesten Sinne des Wortes), die vom Verkäufer oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt werden und/oder wurden, liegen beim Verkäufer. Der Käufer darf diese Software, Zeichnungen, Spezifikationen, das Know-how und andere Informationen des Verkäufers nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung kopieren. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle vom Verkäufer erhaltenen Informationen und das Know-how streng vertraulich zu behandeln, und es ist dem Käufer nicht gestattet, diese Informationen und dieses Know-how ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte weiterzugeben. Es ist dem Käufer auch nicht gestattet, diese Informationen und dieses Know-how in anderen Fällen als denjenigen zu verwenden, die ausdrücklich schriftlich in einem Vertrag vorgesehen sind, für den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
15.2 Es ist dem Käufer nicht gestattet, Zeichnungen, Software, Stereotypen, Formen, Werkzeuge usw. (auch wenn diese in Zusammenarbeit mit oder auf Rechnung des Käufers angefertigt wurden) und die damit hergestellten Waren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu kopieren oder auf andere Weise zu verwenden, als dies in einem Vertrag, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ausdrücklich schriftlich vorgesehen ist. Formen, Werkzeuge usw. bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn sie im Auftrag des Käufers hergestellt wurden und/oder die Herstellungskosten dem Käufer in Rechnung gestellt wurden. Wenn bei der Ausführung eines Vertrags, auf den diese allgemeinen Bedingungen Anwendung finden, geistige Eigentumsrechte entstehen und/oder entstehen können, stehen diese Rechte dem Verkäufer zu und werden vom Käufer im erforderlichen Umfang auf den Verkäufer übertragen.
15.3 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts im Zusammenhang mit der Herstellung, Lieferung oder Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung ergeben, das/die gemäß den Spezifikationen des Käufers hergestellt oder erbracht wurde. Diese Freistellung gilt auch, wenn der Verkäufer auf Anweisung des Käufers Änderungen an einer bestehenden Ware oder Arbeit vornehmen muss.
16. Verzicht des Verkäufers auf Rechte
16.1 Ein Verzicht des Verkäufers auf ein oder mehrere Rechte in Bezug auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen stellt keinen Verzicht auf ein oder mehrere Rechte in Bezug auf eine Verletzung anderer Bestimmungen oder in Bezug auf eine spätere Verletzung derselben Bestimmung dar.
17. Das Angebot
17.1 Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, muss dies ausdrücklich im Angebot angegeben werden.
17.2 Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um eine angemessene Bewertung des Angebots durch den Verbraucher zu ermöglichen. Wenn der Unternehmer Bilder verwendet, sind diese eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden den Unternehmer nicht.
17.3 Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass dem Verbraucher klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
18. Verschiedene Bestimmungen 18.1. Promoplants hat seinen Sitz in Honselersdijk(2675AM) im Stationsweg 23A und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 63286793 eingetragen.
18.2. Promoplants ist werktags von 08.00 bis 17.00 Uhr telefonisch unter 0174-769043 oder per E-Mail unterpromoplants zu erreichenpromoplants.
18.3. Promoplants bemüht sich, an Werktagen eingehende E-Mails innerhalb von 1 Werktag zu beantworten.
18.4 Zu Informationszwecken versenden wir regelmäßig E-Mail-Newsletter an unsere Kunden. Diese können jederzeit abbestellt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Promoplants, Honselersdijk 2022